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Bauschäden oder Baumängel / Schäden an Gebäuden

 

Bei Schädensfällen wird eine sogenannte Mängeldokumentation benötigt. Hierfür sollte ein Bausachverständiger hinzugezogen werden.

Aber auch bei der Abnahme eines Neubaues ist es ratsam. dies mit einem Baugutachter begleiten zu lassen um ggf. eine Mängelrüge fristgerecht an das Bauunternehmen zu übersenden, damit evtl. Mängel behoben werden und keine Schäden daraus entstehen. 

 

Bei der Wahl des passenden Immobiliengutachters, ist es wichtig zu ermitteln, welche Gutachtenform benötigt wird.

Analysieren Sie im Vorfeld Ihre Situation. Ermitteln Sie, ob das Gutachten vor Gerichten, beziehungsweise Behörden Bestand haben muss, oder nur zur Orientierung dienen soll.

 

 

Gerne beraten wir Sie, damit Sie bestens gerüstet sind und Ihr spanisches Traumhaus nicht zum Alptraum wird.

       Bauschadensgutachten

       Bauschäden sind Auswirkungen von Fehlern (nicht erfüllter vorgeschriebener oder vereinbarter Forderungen bzw. Eigenschaften), die die                Stand- und/oder Tragsicherheit bzw. die Funktions- und/oder Gebrauchssicherheit innerhalb der normalen Nutzungsdauer des                                  Bauwerkes/Gebäudes beeinträchtigen. (Also alle unbeabsichtigten Veränderungen an Bauwerken/Gebäuden, die während ihrer Herstellung            und Nutzung eintreten.)

 

      Ein Bauschaden ist ein Schaden am Bauwerk als Folge einer unzulänglichen und damit vertragswidrigen Bauwerkserrichtung oder als Folge           einer unerlaubten Handlung. Im Unterschied zum Baumangel handelt es sich beim Begriff des Bauschadens nicht um die Unzulänglichkeiten         der Bauwerkserrichtung selber, sondern um einen Schaden am Objekt, der sich als Folge eines oder mehrerer Baumängel darstellt.