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Ein Immobiliensachverständiger bestimmt diesen Wert, durch die Analyse folgender Kriterien:

 

Wie Sieht der Markt den Wert der Immobilie?      Welche Alternativen hat ein potenzieller Käufer? 

 

- Die aktuelle Marktlage: Sie spielt eine der wichtigsten Rollen bei der Wertermittlung einer Immobilie. Bei ihrer Bewertung                       berücksichtigen Gutachter für Immobilien auch die Verkaufsdaten vergleichbarer Objekte in ähnlicher Lage.

 

- Der bauliche und technische Zustand einer Immobilie, sowie dessen Ausstattungen (Heizung, Pool, etc.) und Besonderheiten (Domotik, Alarmanlage etc.). Dazu zählen auch Außenanlagen, wie Garagen, Carports oder Gartenanlagen, die sich positiv auf die Bewertung auswirken können.

 

- Die Lage der Immobilien: Hierbei geht es einerseits um Verkehrsanbindungen, Blick, Nachbarschaft, Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und auch Freizeitmöglichkeiten, wie Golfplätze, Nähe zum Strand oder Jachthäfen usw. andererseits darum, wie gefragt die Umgebung bei potenziellen Käufern ist. Gerade in Meeresnähe oder sogar 1. Meereslinie ist dies sehr genau zu prüfen und als wertrelevant in der  Marktwertermittlung zu berücksichtigen. 

 

- Der Erschließungsgrad der Immobilie: Der Immobiliengutachter überprüft, ob das Objekt an das Wassersystem, das Telefonnetz, den Strom etc., angeschlossen ist. auch in Spanien werden nachträgliche Erschliessungsmassnahmen und die damit verbundenen Kosten auf die Anwohner umgelegt.

 

 

Welches Wertgutachten für welche Gegebenheit?

 

Es gibt viele verschiedene Formen von Gutachten und je nach Situation kann es sehr wichtig sein, sich für das richtige zu entscheiden. Die Auswahl des falschen Gutachtentyps kann zu hohen finanziellen Einbußen führen oder das es für den Verwendungszweck nicht anerkannt wird und somit nicht verwendet werden kann, weil es gewissen Anforderungen nicht genügt.

 

Bei einem Kurzgutachten handelt es sich um eine vereinfachte Form der Hausbewertung, wobei die gesetzlich vorgeschriebenen Wertermittlungsverfahren für normale Verkehrswertgutachten, mit Einschränkungen, eingehalten werden. Es handelt sich jedoch mehr um eine überschlägige Wertschätzung, da sonst wertrelevante Unterlagen, wie z. B. Grundbuchauszug, Lageplan, Wohnflächenberechnungen etc. nicht Bestandteil der Bewertung sind. Es eignet sich für die Orientierung beifolgenden Gegebenheiten:

 

Immobilienverkauf / Immobilienkauf / Scheidung / Erbschaft: ohne Rechtsstreit

 

Ein Kurzgutachten kann von einem Sachverständigen, in einer Preisspanne ab ca. 850 Euro netto erstellt werden.

 

 

Ist der Sachverhalt komplexer, muss ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten, auch Vollgutachten genannt erstellt werden. In dieser Gutachtenform werden alle im oberen Teil aufgeführten Faktoren für die Evaluation des Verkehrswerts berücksichtigt. Es handelt sich um das umfangreichste Verfahren zur Immobilienbewertung und wird meist zu offiziellen Anlässen, sowie Rechtsstreitigkeiten benötigt, wie zum Beispiel:

 

Zwangsversteigerungen / Scheidung / Erbschaft mit Rechtsstreit / Überprüfung der angesetzten Schenkungs- / Erbschaftssteuer / Feststellung des Betriebsvermögens / Aufdeckung stiller Reserven bei Betriebsauflösung

 

Dieses Vollgutachten kann lediglich von einem vereidigten Sachverständigen durchgeführt werden und kostet zwischen 0,5 % und 1 % des ermittelten Verkaufswertes, bei komplizierten Gegebenheiten kann der Preis höher angesetzt werden.

 

 

Es ist auch möglich, ein umfangreiches Wertgutachten zu erstellen, um sich eine finanzielle Orientierungshilfe, im Rahmen von Immobiliengeschäften zu verschaffen. Es dient meist der Bank, z. B. zur Einschätzung der Bonität. Es ist sinnvoll, bei Interessenten für:

 

Baufinanzierung / Immobilienkauf

Diese Form der Hausbewertung wird meist von der Bank finanziell abgedeckt und durchgeführt.

 

 

Gerne beraten wir Sie, damit Sie bestens gerüstet sind und Ihr spanisches Traumhaus nicht zum Alptraum wird.

       Bauschadensgutachten

       Bauschäden sind Auswirkungen von Fehlern (nicht erfüllter vorgeschriebener oder vereinbarter Forderungen bzw. Eigenschaften), die die                Stand- und/oder Tragsicherheit bzw. die Funktions- und/oder Gebrauchssicherheit innerhalb der normalen Nutzungsdauer des                                  Bauwerkes/Gebäudes beeinträchtigen. (Also alle unbeabsichtigten Veränderungen an Bauwerken/Gebäuden, die während ihrer Herstellung            und Nutzung eintreten.)

 

      Ein Bauschaden ist ein Schaden am Bauwerk als Folge einer unzulänglichen und damit vertragswidrigen Bauwerkserrichtung oder als Folge           einer unerlaubten Handlung. Im Unterschied zum Baumangel handelt es sich beim Begriff des Bauschadens nicht um die Unzulänglichkeiten         der Bauwerkserrichtung selber, sondern um einen Schaden am Objekt, der sich als Folge eines oder mehrerer Baumängel darstellt.